Berufskraftfahrer Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation
Individueller Einstieg möglich.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme an einem Lehrgang von insgesamt 140 Stunden (zu je 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung über insgesamt 90 Minuten bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) IHK.
Eine Fahrerlaubnis für Busse oder LKW muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Berufskraftfahrer Weiterbildung
BKF-Weiterbildung
Gilt für Fahrer und Fahrerinnen, die:
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deutsche Staatsangehörige sind,
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Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder der EWR sind oder,
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Staatsangehörige eines Drittstaates sind und einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden,
soweit die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der KI. C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D oder DE erforderlich ist.
Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen:
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fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der
Grundqualifikation, oder der beschleunigten Grundqualifikation, -
zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 für die
Fahrerlaubnisklassen D1,D1E, D und DE, -
zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 für die
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.
Die Weiterbildung kann zu einem früheren oder späterem Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis übereinstimmt:
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nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf die Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre sein,
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für die Fahrerlaubnisklassen D1,D1E,D,DE die Frist vor dem 10.09.2015 liegt,
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für die Fahrerlaubnisklassen C1,C1E,C,CE die Frist vor dem 10.09.2016 liegt.
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Nach der BkrFQV sollen alle nachfolgenden Kenntnisbereiche während der 35 Weiterbildungsstunden abgedeckt werden. Diese dürfen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis durchgeführt werden. Die Inhalte der Kenntnisbereiche können zu unterschiedlichen Modulen zusammengefasst werden.
Die BKrFQG Weiterbildungs Module (ohne Fahrpraxis) |
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Modul 1 LKW / Bus |
Modul 2 LKW / Bus |
ECO-Training Wirtschaftliches Fahren, Fahrwiderstände, Fahrzeugwartung, Verbrauchskurven, Einsatz von Drehzahlmesser und Geschwindigkeitsregelanlagen |
Sozialvorschriften für den Güterverkehr Allgemeine Vorschriften, Sozialvorschriften/ Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarten-Bußgeld-Check (auf Wunsch), neue Verkehrsregeln, digitaler Tachograph in Theorie und Praxis |
Modul 3 LKW / Bus |
Modul 4 LKW |
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Risiken des Straßenverkehrs, Arbeitsunfälle, richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen, Sicherheitsausstattung des Fahrzeug |
Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi Umfeld des Güterverkehrs, Marktordnung, Unternehmensimage, Kriminalität/ Schleusung, Gesundheitsschäden vorbeugen |
Modul 5 LKW |
Modul 4 Bus |
Ladungssicherung Kräfte während der Fahrt, Lastenplan, Stabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Arten der Ladungssicherung, Feststell- und Verzurrtechniken (praktische Übungen), Richtige Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Umschlaggeräte |
Markt und Image Verkehrsmarkt in Deutschland, Unternehmens-Image, Fahrzeug als Visitenkarte, Fahrer als Repräsentant des Unternehmens, marktorientiertes Verhalten |
Modul 5 Bus |
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Fahrgastsicherheit und Gesundheit |
Diese Module-Weiterbildung bieten wir zur Zeit nicht an !!! |