Leistungen
Wir bilden in folgenden Klassen aus
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren
- Klasse A1 (B 196): Leichtkrafträder; beschränkt auf 11 kw ; ab 16 Jahren
- Klasse A2 : Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW
- Klasse A : Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B/ B197: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse B96: Erweiterung der Kl. B zum führen von Anhänger ZG über 750Kg jedoch Fahrzeugkombination ZG nicht über 4250 KG.
- Klasse BE: Erweiterung der Klasse B zum führen von Anhängern über 750 Kg ZG jedoch max. 3500Kg ZG; ab 18 Jahren / BF17
- Klasse C1: LKW bis 7,5 to ZG Anhänger bis 750 Kg
- Klasse C1 E: LKW bis 7,5 to Anhänger über 750 kg
> 12 to ZG
- Klasse C: LKW über 7,5 to ZG Anhänger bis 750 kg
- Klasse CE: LKW über 7,5 to ZG Anhänger über 750 kg
- Klasse D: Kraftomnibus über 16 Fahrgastplätze
* ZG = Zusässige Gesamtmasse